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🦢 Schutzgebiete
Grobe Gebiets-Marker — Coral: Sperrzone ganzjährig · Gold: saisonal/zoniert · Blau: neu 2026 (Regeln in Planung). Maßgeblich sind Seekarte und Verordnungs-Lagepläne.
🆕 Neu seit März 2026
Schleswig-Holstein hat drei neue Meeres-Naturschutzgebiete ausgewiesen (Südliche Hohwachter Bucht, Geltinger Bucht bis Schleimündung inkl. Flensburger Förde, Seegebiet westlich Fehmarn — zusammen ca. 23.800 ha). Für Segler ändert sich vorerst wenig: Durchfahrt, Segeln, Motorbootfahren, Baden und Häfen-Anlaufen bleiben erlaubt. Eine Befahrensverordnung ist beim Bund beantragt — im Gespräch sind Tempolimits für Motorfahrzeuge (Apr–Okt), Winterruhe-Regeln für alle Fahrzeuge (Nov–März) und ein Ankerverbot in Seegraswiesen. Sobald sie kommt, steht sie hier und in unseren Revier-Meldungen.
Stand: Juli 2026 — maßgeblich sind die amtlichen Bekanntmachungen.
🗺️ Gebiete & Regeln im Überblick
Ostsee
Sperrzone ganzjährig gesperrt; Zufahrt Hafen Dassow max. 8 km/h.
Sperrzone ganzjährig gesperrt (Ausnahme: muskelbetriebene Boote).
Sperrzone ganzjährig gesperrt (Ausnahme: muskelbetriebene Boote).
Zonen 1+2 ganzjährig gesperrt; Zone 3 (Ostsee-Flachwasser) 1.11.–31.3. für Motorboote, Wassermotorräder und Kite-/Windsurfen gesperrt; Segeljollen bis 7,20 m frei.
Sperrzone 1.4.–30.9. gesperrt (Brutzeit).
Sperrzone ganzjährig gesperrt.
Sperrzone ganzjährig gesperrt.
Sperrzone ganzjährig gesperrt.
Sperrzone ganzjährig gesperrt.
Sperrzone ganzjährig gesperrt.
Durchfahrt, Segeln & Motorbootfahren derzeit erlaubt, Häfen erreichbar; Befahrensverordnung in Planung (Tempolimits, Ankerverbote in Seegras, Winterruhezonen).
Durchfahrt derzeit erlaubt; Befahrensverordnung in Planung — Regelstand beobachten.
Durchfahrt derzeit erlaubt; Befahrensverordnung in Planung — Regelstand beobachten.
Sperr- und Schutzbereiche (u. a. Darßer Ort, Windwatten), Bodden teils nur im Fahrwasser — Zonen laut Seekarte/Verordnung beachten.
Befahrensregelung laut NPBefVMVK — küstennahe Schutzbereiche beachten.
Schutzzonen I und II mit Befahrensregelung laut NPBefVMVK.
Freiwillige Schutzzonen für Wassersportler (Rast- und Brutgebiete) — Karte der Vereinbarung beachten.
Nordsee · Wattenmeer
Größter deutscher Nationalpark; Befahren nach NordSBefV. Zone 1 (Ruhezone) und besondere Schutzgebiete (Robben-/Vogelbänke) außerhalb der Fahrwasser 15.04.–01.10. bzw. ganzjährig gesperrt; in Fahrwassern max. 12 kn. Trockenfallen/Ankern nur an ausgewiesenen Stellen. Kite-/Windsurfen nur in Spots; Jetski verboten.
Befahren nach NordSBefV. Zone 1 (Ruhezone) nur auf ausgewiesenen Wegen/Fahrwassern; besondere Schutzgebiete außerhalb Fahrwasser 15.04.–01.10. gesperrt. Tempo 12 kn (16 kn in Fahrwassern), in besonderen Schutzgebieten außerhalb Fahrwasser 8 kn. ~30 Kite-/Wingfoil-Spots mit Zeitfenstern; 500 m Abstand zu Robbenbänken.
Kleinster deutscher Nationalpark um Neuwerk, Scharhörn und Nigehörn. Zone I umfasst >90 % der Fläche (Betreten nur mit Genehmigung/Führung). Befahren nach NordSBefV mit Tempolimits und saisonalen Sperrzonen für Robbenbänke, Rast- und Mausergebiete.
Wandernde Düneninsel in der streng geschützten Zone 1; Betreten nur dem Vogelwart gestattet. Umgebendes Watt in der Brut-/Rastzeit gesperrt — Abstand halten.
Vogelschutz-Sandbank im nördlichen SH-Wattenmeer (Zone 1); Betreten/Annähern nicht gestattet. Exakte Lage/Sperrgrenze laut Seekarte prüfen.
Große Sandbank und bedeutende Seehund-/Kegelrobbenliegeplätze zwischen Elbe und Weser; besonderes Schutzgebiet, außerhalb der Fahrwasser gesperrt. Mind. 500 m Abstand zu liegenden Robben.
Zwei Wildnis-/Düneninseln in Zone I des Hamburgischen Wattenmeers; wichtige Vogelrast- und -brutplätze. Betreten nur mit Sondergenehmigung; umgebende Bereiche gesperrt/tempobegrenzt.
Unbewohnte Vogelschutzinsel in Zone 1; Betreten verboten, umgebendes Watt/Robbenbänke gesperrt. Wattfahrwasser-Route „Blaue Balje" bei Wangerooge beachten.
Unbewohnte Vogelschutzinsel in Zone 1 zwischen Weser- und Jademündung; Betreten verboten, umgebende Robben-/Rastgebiete gesperrt.
Vogelschutzinsel Memmert und die junge Sandbank Kachelotplate südwestlich Juist; Zone 1 mit bedeutenden Robbenbänken. Betreten verboten, mind. 500 m Abstand zu Robben.
Niederlande
Fünf Ruhegebiete (u. a. Slikken van Voorne, Bollen van de Ooster) zum Schutz von Robben und Vögeln — meist saisonal, im Winterhalbjahr größer (1.4.–1.11. verkleinert). Durchfahrt teils nur auf markierten Korridoren mit max. 7 kn; Ankern/Anlanden in den Kernbereichen untersagt. Genaue Grenzen laut Beheerplan/Seekarte.
Natura-2000-Sandbankgebiet vor der Westerschelde-Mündung mit Zugangsbeschränkungen (Artikel-20-Besluit). Teilgebiete für Zutritt/bodenberührende Fischerei gesperrt; für Sportboote v. a. Rücksicht auf Robben-/Vogelrast. Genaue Sperrgrenzen laut Verordnung/Seekarte (zu verifizieren).
Küstennaher Natura-2000-Streifen entlang der Watteninseln; der Beheerplan weist Ruhegebiete aus — einige ganzjährig, andere zeitweise gesperrt. Ankern außerhalb der Sperrgebiete grundsätzlich erlaubt; in den Ruhegebieten Rücksicht/Zutrittsbeschränkung. Grenzen laut Verordnung/Seekarte.
Zahlreiche Flächen sind als Artikel-20-Gebiete zeitweise oder ganzjährig gesperrt (Robben, Brut-/Rastvögel). Tempo generell max. 20 km/h; Schnellfahren nur in betonnten Rinnen, Nordsee und Außendelta (sonst max. 15 km/h). Trockenfallen überall erlaubt, wo man fahren darf (plus 200 m beidseits betonnter Rinnen), nicht in Sperrgebieten.
Unbewohnte Vogelinseln (Rottumeroog/Rottumerplaat) am östlichen Rand des NL-Wattenmeers; Zutritt/Annäherung ganzjährig gesperrt (Artikel 20). Umgebende Platen sind wichtige Robben- und Vogelrastgebiete — Abstand halten.
Ostspitze von Terschelling; große Teile in der Brutzeit gesperrt — je nach Teilgebiet 15.3.–1.9. bzw. 15.3.–1.11. (Artikel 20). Anlanden/Zutritt dann untersagt, danach eingeschränkt möglich. Grenzen laut Kaartbijlage.
Unbewohnte Sandplate zwischen Ameland und Schiermonnikoog; bei Niedrigwasser erreichbar, in der Brutzeit sind Teile dynamisch gesperrt (Artikel 20). Umliegende Platen (Rif, Simonszand) sind wichtige Robbenliegeplätze — Abstand halten. Genaue Sperrfenster laut aktueller Bekanntmachung.
Atlantik
Großer Meerespark vor der Bretagne. Wildes Ankern wird zugunsten organisierter Mouillage-Zonen (ZMEL) zurückgedrängt; Seegras/Sensibelzonen meiden. Jetski im Molène-Archipel verboten (Ausnahme: Zufahrt Molène über den Chenal des Laz, 300-m-Korridor). Einzelne Îlots per Präfekturbeschluss April–Juli für die Vogelbrut gesperrt — Aushänge beachten.
Wandernde Sandbank am Eingang des Bassin d’Arcachon; Ankern nur in der jährlich neu abgegrenzten Mouillage-Zone — Grenzen ändern sich mit der Bank (Sommer 1.4.–31.10. größer, Winter kleiner). In der verstärkten Schutzzone Ankern von Sonnenuntergang bis -aufgang verboten; in der südlichen Conche Ankerverbot zum Seegrasschutz. Aktuelle Präfekturkarte fahren!
Eines der am stärksten regulierten Reviere der Atlantikküste. „Carte des usages en mer" mit ankerverbotenen Zonen, Biotop-Sektoren und geregelten Fahrwassern; Ankern in Seegraswiesen meiden. Innerhalb 300 m Küste max. 5 kn, darüber bis 10 kn. Mouillages nur mit Vertrag/Genehmigung der Gemeinden (z. B. Séné, max. 12 m).
Für Navigation UND Ankern ist eine schriftliche Genehmigung Pflicht (Ley 15/2002); beides online über iatlanticas.es beantragen — der mehrjährige Navigationsschein ist Voraussetzung für die tageweise Ankergenehmigung. Ankern nur in ausgewiesenen Bereichen, mit Tageskontingenten (Cíes am stärksten begrenzt — Zahlen bei der Parkverwaltung prüfen). Cíes/Ons in der Hochsaison zusätzlich Xunta-Freigabe.
Archipel ~5,5 sm vor Peniche; bedeutendes Seevogel-Brutgebiet. Sportboote dürfen nur nach Genehmigung der Capitania und mit Zustimmung der Reservatsleitung (ICNF) ankern. Schutzzonen laut Managementplan (Reservas integrais/parciais) beachten; genaue Ankerbuchten/Bojen zu verifizieren.
Meerespark an der Südküste der Setúbal-Halbinsel mit drei Schutzstufen (total/parcial/complementar). Ankern nur an ausgewiesenen Liegeplätzen/Zonen; in den Total-Schutzzonen Navigation und Ankern verboten. Freizeitangeln im Park verboten. Detailregeln je Zone im POPNA-Regulamento gegenprüfen (teils widersprüchliche Quellen).
Mittelmeer
Boots-Eintrittsticket Pflicht (Preis nach Länge, online günstiger). Ankern in Posidonia-Wiesen ganzjährig verboten; Übernachten nur in ~16–19 ausgewiesenen Buchten (Lojena, Levrnaka, Piškera) an farbcodierten Bojen. Strengschutzzonen gesperrt.
Fahrgenehmigung + Eintrittsticket Pflicht; Meeresfläche in drei Zonen. Ankern in Zone IIc und vielen Buchten verboten, Posidonia meiden; erlaubtes Ankern/Festmachen v. a. in Polače und Pomena. Tempo max. 5 kn im Soline-Kanal, im Veliko jezero und innerhalb 150 m Ufer.
Freies Ankern und Anhalten zwischen den Inseln verboten; erlaubt nur Anlegen im Hafen Veli Brijun (bis 55 m) bzw. Ankern/Bojen in der Zone der Bucht Mikula nach Voranmeldung. Registrierung Pflicht; Hafengebühren über Hafenbehörde Pula (VHF 9).
Ankern und Bojen nur an genehmigten, markierten Plätzen; außerhalb ohne Sondergenehmigung verboten. Kostenpflichtiges Boots-Ticket nach Länge, Boje bei bezahltem Ticket frei; Tempo 10 kn im Golf, 5 kn in Ankerbuchten.
In den Bojenfeldern (Saplun, Skrivena Luka, Zaklopatica, Vejo Lago) nur an Bojen festmachen — freies Ankern dort unterbunden; bei Wind >20 m/s Bojen verlassen. Boots-Eintrittsticket nach Länge plus separate Bojengebühr beim Ranger.
Ankern im Poseidonseegras verboten, nur auf Sand; für Yachten über 24 m generelles Ankerverbot in der Meereskernzone und der Reede von Hyères (seit 15.12.2020). Innerhalb 300 m Küste max. 5 kn. Porquerolles-Bojenfeld (~343 Bojen) erst geplant (~2028).
Tauchen, Speerfischen, Freizeitfischen, Baden in der Integralzone und Überflug <1000 m verboten. Ankern nur tagsüber, nachts überall verboten; in der Integralzone (Gargalu–Punta Palazzu) Ankerverbot Tag und Nacht. Dekret-Revision (Saisonsperre/Quoten) ~2027 erwartet — Regelstand beobachten.
Ankern nur auf Sand-/Schlammgrund, auf Posidonia und in Zona-A-Zonen verboten; Festmachen an Bojenfeldern. Tempo max. 7 kn bis 500 m Küste, 10 kn bis 1000 m. Ordinanza 33/2026 (experimentell Jun–Sep) hob das frühere Nachtankerverbot auf; Sperrkorridore bleiben. Franz. Teil eigene Regeln.
Zona A (riserva integrale) gesperrt: keine Navigation, kein Ankern. Zona B und C nur Verdrängerfahrt max. 5 kn. Ankern nur in Zona C in ausgewiesenen Bereichen mit Vorab-Genehmigung; Festmachen an weißen Park-Bojen. Charter braucht Autorisierung.
Zona A: Navigation und Ankern/Festmachen verboten. In Zona A und B nur an ausgewiesenen Bojen festmachen (Cala degli Inglesi, San Fruttuoso). In Zona C Ankern erlaubt außer in Bade-/Posidonia-Zonen. Tempo max. 5 kn für Motorboote in allen Zonen.
Freies Ankern verboten; festmachen nur an ~50 Mooring-Bojen im Hafen von Cabrera, online über IBANAT reservierungspflichtig (max. 50 Boote/Tag). Aufenthalt max. 2 Nächte Jul/Aug, sonst 7; Boje kostenpflichtig, zusätzlich gratis Navigationsgenehmigung nötig; Tempo max. 10 kn.
Ankern über Posidonia verboten; rund um die Inseln nur an markierten Bojen festmachen, kostenpflichtig. Kernzone Tempo 3 kn, Fahren nur Sonnenauf–untergang; Übernachten und Anlanden verboten. Tauchen nur mit kostenpflichtiger Genehmigung. Bojenfelder April–Oktober.
Ankern auf Posidonia-Seegras ist auf den gesamten Balearen (Mallorca, Menorca, Ibiza, Formentera) grundsätzlich verboten; erlaubt nur auf Sand/seegrasfrei oder an Öko-Bojen. Besonders streng im Parc Natural de Ses Salines. Kontrolle per „Posidonia Maps"-App; Verstöße bußgeldbewehrt.
Zwei Zonen. Zone A (Nordinseln) streng geschützt, nur mit Sondergenehmigung (NECCA); Ankern nur in ausgewiesenen Buchten von Kyra Panagia, Psathoura, Skantzoura. Piperi nur bis 3 sm annähern. Innerhalb 0,5 sm Küste Tempo 10 kn; Speerfischen und offenes Feuer verboten. Zone B (um Alonnisos) frei.
Marine Zonen A/B/C (Schutzsaison 1.5.–31.10.). Zone A: absolutes Einfahr-, Anker- und Festmach-Verbot (gelbe Bojen). Zone B: Einfahrt erlaubt, max. 6 kn, kein Ankern. Zone C: Einfahrt und Ankern erlaubt, max. 6 kn. Im ganzen Park langsam (Schildkröten-Schutz), Speerfischen verboten; Niststrände nachts gesperrt.
Neuer Meeres-Managementplan (PRUG) seit 14.8.2025. Ankern in den Buchten des geschützten Meeresraums grundsätzlich verboten — festmachen an (im Aufbau befindlichen) Bojenfeldern, gebühren- und online-reservierungspflichtig. In Frei-Ankerzonen kein Ankern über Posidonia/Cymodocea. Jetski verboten; No-Anchor-Sektoren u. a. Cala Murtra, Cala Jugadora, Cala Galladera. (Regelstand im Umbruch.)
Freies Ankern in der Meeresreserve verboten (außer Seenot); festmachen nur an den ~16 Festmacher-Bojen (u. a. Puerto Tofiño), genehmigungspflichtig. Zufahrt mind. 48 h vorher beantragen; Tauchen nur von den dafür bestimmten Bojen. Strengschutz-Kernzonen gesperrt.
Nordsee-Regime nach NordSBefV (2023); Mittelmeer-Kernthema: Posidonia-Ankerverbot + Bojenpflicht. Koordinaten sind grobe Marker — maßgeblich sind Seekarte und amtliche Verordnung.
🧭 Praxis
Aktuelle Seekarten fahren (die 2026er-Gebiete sind in den neuen Ausgaben bereits eingetragen), Sperrzonen-Betonnung respektieren, in Flachwasser- und Windwatt-Bereichen besonders aufmerksam sein — und im Winterhalbjahr Rastvögel großräumig umfahren, auch außerhalb formeller Zonen (freiwillige Vereinbarungen, z. B. Wismarbucht). Neue Befahrensregeln erscheinen als Bekanntmachung für Seefahrer — unser Revier-Alarm für die Ostsee meldet sie automatisch.
🔗 Amtliche Quellen
- OstseeSHNSGBefV (Volltext)
- NordSBefV — Nordsee-Befahrensverordnung (Volltext)
- Nationalpark Wattenmeer — Befahrensregelung & Karte
- ELWIS — Befahrensregelungen See
- Balearen — Posidonia-Schutz (caib.es)
⚓ Ersetzt nicht die amtlichen Bekanntmachungen für die Schifffahrt — maßgeblich sind die Originalquellen; keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität.